| |
Mitglied werden können:
- Natürliche Personen
- Personengesellschaften
- juristische Personen
Aufnahmefähig ist,
- wer Mitglied einer
Innung ist oder
- dessen Mitgliedschaft im
Interesse der Genossenschaft liegt
Mitglied wird man
- durch Unterzeichnung der
Beitrittserklärung und
- Zulassung durch die
Genossenschaft
Mitgleider haben Einfluss auf
die Tätigkeit der Genossenschaft über die Generalversammlung
Der Genossenschaftsanteil
beträgt 409 € und
- wird bei Austritt in
voller Höhe erstattet
- ist übertragbar
|