ZEDENA
ZENTRALGENOSSENSCHAFT DER
DEUTSCHEN NATURWERKSTEINWIRTSCHAFT E.G.
   

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  Mitgliedschaft
 
  Mitglied werden können:
  • Natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen

Aufnahmefähig ist,

  • wer Mitglied einer Innung ist oder
  • dessen Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt

Mitglied wird man

  • durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und
  • Zulassung durch die Genossenschaft

Mitgleider haben Einfluss auf die Tätigkeit der Genossenschaft über die Generalversammlung

Der Genossenschaftsanteil beträgt 409 € und

  • wird bei Austritt in voller Höhe erstattet
  • ist übertragbar
 

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