Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können
- natürliche Personen
- Personengesellschaften
- juristische Personen
Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?
Sie bzw. Ihr Unternehmen müssen Mitglied einer Innung sein. In Ausnahmefällen. etwa wenn eine Mitgliedschaft im besonderen Interesse der Genossenschaft liegt, kann eine Mitgliedschaft auch ohne eine Innunsmitgliedschaft möglich sein. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
Wie wird man Mitglied?
Man wird Mitglied durch
- Unterzeichnung der Beitrittserklärung
- Zulassung durch die Genossenschaft
Haben Mitglieder Einfluss auf die Genossenschaft?
Mitglieder haben Einfluss auf die Tätigkeiten der Genossenschaft. Der Einfluss kann über die Generalversammlung ausgeübt werden.
Wie hoch ist der Genossenschaftsanteil?
Der Genossenschaftsanteil beträgt 409 €. Der Anteil kann übertragen werden. Bei Austritt aus der Genossenschaft wird der Genossenschaftsanteil zurück gezahlt.